Nach Rückgabe ohne Beanstandung erhalten Sie diese selbstverständlich zurück.
Entsprechend Ihrer Buchung - ob Maskottchen, Hüpfburg oder Aufsteller - benötigen Sie bei Abholung folgende, unterschriebene Dokumente:
Sollte der Mietgegenstand nicht pünktlich zurückgegeben werden, wird dem Mieter die Tagesmiete des geliehen Mietgegenstandes als Schadensersatz pro angefangen Tag in Rechnung gestellt. Eine spezielle Nachweispflicht der Schadenshöhe hat der Vermieter gegenüber dem Mieter nicht zu erbringen, solang diese nicht den Tagesmietpreis des geliehenen Mietgegenstand übersteigt.